
Aktuelle Empfehlungen (BAG und ESHRE) zur Impfstrategie bei Kinderwunsch:
Die mRNA Impfungen gegen COVID-19 haben keinen negativen Einfluss auf die Fruchtbarkeit von Mann und Frau.
Eine Kinderwunschtherapie sollte frühestens drei Tage nach der zweiten Impfung (bei der Frau oder dem Mann) begonnen werden, damit Nebenwirkungen vermieden werden können und der volle Impfschutz erreicht ist.
Es ist bekannt, dass an Covid-19 erkrankte Schwangere eher schwerere Krankheitsverläufe haben und mehr zu Komplikationen in der Schwangerschaft neigen. Darum sollte die Impfung vor Eintritt einer Schwangerschaft durchgeführt werden.
Impfung in der Schwangerschaft
SGGG Empfehlung:
Impfung gegen COVID-19 in Schwangerschaft und Stillzeit
Schwangere Frauen haben im Vergleich zu nicht schwangeren Frauen gleichen Alters ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19 Verlauf, mit höherem Risiko für Intensivmedizinpflichtigkeit, Intubation und Mortalität. Zudem besteht ein mehrfach erhöhtes Frühgeburtsrisiko bei COVID-19-Erkrankung in der 2. Schwangerschaftshälfte im Vergleich zu nicht erkrankten Schwangeren (Allotey 2020).
Was galt bisher?
Nachdem anfänglich eine Impfung gegen COVID-19 für schwangere Frauen wegen mangelnder Daten nicht empfohlen wurde, wurde die Impfung ab 18.5.2021 den schwangeren Frauen mit chronischen Krankheiten (wie sie für besonders gefährdete Personen für Covid-19 definiert sind) sowie schwangeren Frauen mit einem erhöhten Expositionsrisiko für eine Covid-19 Erkrankung empfohlen. Dies galt unter der Voraussetzung einer ausführlichen Aufklärung mit schriftlicher Einverständniserklärung und einer Verordnung durch eine Fachärztin / einen Facharzt Gynäkologie und Geburtshilfe.
Was ist neu?
Neu wird die Impfung mit den in der Schweiz zugelassenen mRNA-Impfstoffen allen Schwangeren empfohlen, idealerweise ab dem 2. Trimester. Diese Empfehlungsanpassung beruht einerseits auf den oben beschriebenen bekannten Risiken der COVID-19-Erkrankung in der Schwangerschaft, andererseits auf der zunehmenden internationalen Datenlage der Impfung bei Schwangeren (Shanes 2021, Theiler 2021, Trostle 2021, Shimabukuro 2021), der Einschätzung verschiedener internationaler Expertengruppen und auf den Empfehlungen der US-amerikanischen, englischen und deutschen Gesundheitsbehörden. Die Empfehlung wurde im Konsens mit dem BAG (Bundesamt für Gesundheitswesen), der EKIF (Eidgenössischen Kommission für Impffragen) mit Einbezug der SGGG festgelegt.
Die Datenlage erlaubt derzeit keine Aussage zu einem optimalen Impfzeitpunkt in der Schwangerschaft.
Es erscheint deshalb sinnvoll, ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (ab der 13.Schwangerschaftswoche) zu impfen, da die embryonale/fetale Organbildung dann weitestgehend abgeschlossen ist. Falls versehentlich oder unwissentlich eine Impfung im ersten Trimester verabreicht wird, ist dies kein Grund für Beunruhigung. Die Impfserie kann dann ab dem 2. Trimester vervollständigt werden. Andere Länder schliessen das erste Trimester für eine Impfung nicht explizit aus (UK, USA). Auf Wunsch der Frau kann eine Impfung auch im ersten Schwangerschaftsdrittel erfolgen.
Für die Impfung braucht es keine schriftliche Einverständniserklärung und keine ärztliche Verordnung mehr. Die SGGG hat ein Informationsblatt für schwangere Frauen hinsichtlich der COVID-19-Impfung erstellt, welches öffentlich auf der SGGG-Website zugänglich ist. Schwangere, welche zusätzliche Informationen wünschen, sollen sich bei ihrer Gynäkologin / ihrem Gynäkologen oder ihrer Hebamme im Rahmen der üblichen Schwangerschaftsberatungen beraten lassen (ab 12 Schwangerschaftswochen bis 2 Monate nach der Geburt ohne Kostenbeteiligung).
Die mRNA-Impfungen gegen COVID-19 haben keinen negativen Einfluss auf die Fertilität von Mann oder Frau (Male 2021). Nach einer mRNA-Impfung kann eine Schwangerschaft ohne Wartezeit angestrebt werden.
Frauen, welche eine Schwangerschaft planen, wird die Impfung ausdrücklich empfohlen.
Die mRNA-Impfungen gegen COVID-19 können in der Stillzeit ohne Einschränkungen verabreicht werden (Golan 2021). Es wurde nachgewiesen, dass nach einer Impfung die Antikörper mit der Muttermilch zum Kind übergehen (Douxfils 2021). Ob der Säugling damit einen gewissen Schutz vor einer COVID-19 Erkrankung hat, ist noch offen.
Auszug aus den Informationen des RKI
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Sicherheit.html
Können Frauen mit Kinderwunsch sich gegen COVID-19 impfen lassen?
Ja, auch Frauen mit Kinderwunsch können sich gegen COVID-19 impfen lassen. Die verfügbaren COVID-19 Impfstoffe wurden an Erwachsenen – auch Frauen mit Kinderwunsch – getestet und für sicher und wirksam befunden
Zurzeit kursiert eine Fehlinformation. Sie besagt, dass die Impfung die Fruchtbarkeit beeinträchtigen kann. Diese Aussage ist falsch. In den umfangreichen klinischen Prüfungen, die vor der Zulassung der Impfstoffe durchgeführt wurden, gibt es keine Hinweise auf das Auftreten von Unfruchtbarkeit. Die Fehlinformation beruht darauf, dass das Protein, welches von den Impfungen kodiert wird, strukturell ähnlich ist wie ein Protein, das für die Fruchtbarkeit wichtig ist. Tatsächlich beschränkt sich diese Ähnlichkeit jedoch auf wenige Abschnitte des Proteins. Solche Ähnlichkeiten treten jedoch sehr häufig auf und sind nicht spezifisch für die COVID-19-Impfung. Würde so eine Ähnlichkeit unfruchtbar machen, dann würde die Infektion mit COVID-19 auch unfruchtbar machen. Dies wurde jedoch weltweit nicht beobachtet (weitere Informationen bei der Universität Jena). Das Paul-Ehrlich-Institut bewertet die Sicherheit dazu so: „Mit dieser Datenlage ist im Rahmen einer Arzneimittelzulassung die bestmögliche Sicherheit für den Ausschluss von Schäden an Fortpflanzungsorganen und von einer Beeinträchtigung der Fortpflanzung beim Menschen gewährleistet." Frauen mit Kinderwunsch können sich also gegen COVID-19 impfen lassen.
Was Frauen mit Kinderwunsch aber beachten sollten ist die Impfung in der Schwangerschaft selbst. Es gibt derzeit nur sehr limitiert Daten dazu, ob die Impfung in der Schwangerschaft sicher ist. D.h. nicht, dass die Impfung nicht sicher ist – es fehlen nur Daten, um das zu beurteilen. Die Empfehlung der STIKO Schwangere nur nach Nutzen-Risiko-Abwägung und bei Vorliegen von Vorerkrankungen oder einem erhöhten Expositionsrisiko aufgrund der Lebensumstände zu impfen hat also zur Grundlage, dass bisher keine ausreichenden Daten für eine Empfehlung vorhanden sind, und nicht, dass eine konkrete Gefahr befürchtet wird (siehe FAQ "Was ist bisher zur COVID-19-Impfung in Schwangerschaft und Stillzeit bekannt?"). Kinderwunsch ist kein Grund gegen die Impfung. Eine erfolgte Impfung auch kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. Die Empfehlung ist eine Vorsichtsmaßnahme, aber kein direkter Hinderungsgrund.
Stand: 12.05.2021